In der Zwischenzeit sind alle Zutrittsbestimmungen aufgehoben worden.

 

 

Ab 08.11.21 treten neue Bestimmungen in Kraft

Zutritt zu unserem Wirtshaus haben nur Personen, die den 2G Bestimmungen entsprechen:

 

  • Impfnachweis
  • Bestätigung einer überstandenen Corona Infektion
  • Erstimpfung in der Kombination mit einem PCR Test

 

Es gelten die üblichen Öffnungszeiten.

 

Wir freuen uns auf euren Besuch!