In der Zwischenzeit sind alle Zutrittsbestimmungen aufgehoben worden.
Ab 08.11.21 treten neue Bestimmungen in Kraft
Zutritt zu unserem Wirtshaus haben nur Personen, die den 2G Bestimmungen entsprechen:
- Impfnachweis
- Bestätigung einer überstandenen Corona Infektion
- Erstimpfung in der Kombination mit einem PCR Test
Es gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Wir freuen uns auf euren Besuch!